E-Mail Hilfe Suche Startseite Menugrafik Menugrafik Menugrafik Menugrafik Menugrafik Menugrafik Menugrafik Menugrafik Menugrafik
Katholische Kirche in der Steiermark Diözese Graz-Seckau
Menugrafik
Startseite DG
Gerichtswesen
Ehenichtigkeitsverfahren
Seite 1
Seite 2
Seite 3
Auflösung der Ehe bei Nichtvollzug
Auflösung der Ehe von Ungetauften
Auflösung der Ehe zu Gunsten des Glaubens
Verfahren zur Trennung der Ehegatten
Verfahren zur Vermutung des Todes eines Ehegatten
Diözesangericht Leitfarbe Gelb

Auflösung der Ehe von Ungetauften


Die Ehe, die zwei Ungetaufte eingegangen sind, wird kraft des Paulinischen Privilegs zugunsten des Glaubens jenes Teiles, der die Taufe empfangen hat, dadurch gelöst, dass von diesem eine neue Ehe geschlossen wird, sofern der nicht getaufte Partner ihn verlassen hat.

Das gilt, wenn der nichtgetaufte Partner mit dem Getauften nicht mehr weiter oder nicht ohne Verunehrung des Schöpfers zusammenleben will, es sei denn, der getaufte Teil hätte nach Empfang der Taufe seinem Gatten einen gerechten Grund für das Fortgehen gegeben (can. 1143 § 1-2 CIC).




Die Voraussetzungen für die Lösung der Ehe sind in diesem Fall, dass die Ehe zwischen zwei Ungetauften eingegangen wurde und dass nur einer der beiden Partner nach der Eheschließung die Taufe empfangen hat.
Weiters muss gegeben sein, dass der nichtgetaufte Partner die Ehe nicht mehr fortsetzen will, oder nicht so fortsetzen will, dass sie für den christlichen Teil als Ehe aus dem Glauben lebbar ist. Bevor der getaufte Partner eine neue Ehe mit einem anderen Partner schließen kann, muss der Nichtgetaufte immer befragt werden, ob er mit dem getauften Partner friedlich zusammenleben will.

Bei Ablehnung von seiten des ungetauften Partners wird die Ehe nicht durch die kirchliche Autorität, sondern durch die neue Eheschließung gelöst.



 
8010 Graz
Bürgergasse 2
T: 0316 8041-314
F: 0316 8041-200
E-Mail

Diözesangerichte Österreichs
Codex Iuris Canonici
Codex des römischen Rechtes
Kirchenrecht
Römische Gerichtshöfe
© 1996- Diözese Graz-Seckau Anregungen und Kommentare an die WebRedaktion
Impressum>>


:  :: Einrichtungen :: Pastoralamt :: Kath. Aktion :: Liturgie :: Verkündigung :: Diakonie :