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Katholische Kirche in der Steiermark Diözese Graz-Seckau
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Verfahren zur Trennung der Ehegatten
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Gerichtswesen im Allgemeinen

Gegenstand eines Gerichtsverfahrens sind:
  1. Die Verfolgung oder der Schutz von Rechten natürlicher oder juristischer Personen oder die Feststellung rechtserheblicher Tatbestände;
  2. Straftaten im Hinblick auf die Verhängung oder Feststellung einer Strafe (can. 1400 § 1 CIC).

Kraft eigenen und ausschließlichen Rechtes entscheidet die Kirche:
  1. In Streitsachen, die geistliche und damit verbundene Angelegenheiten zum Gegenstand haben;
  2. Über die Verletzung kirchlicher Gesetze sowie über alle sündhaften Handlungen, soweit es dabei um Feststellung von Schuld und Verhängung von Kirchenstrafen geht (can. 1401 CIC).

Besondere Arten von Verfahren:


 
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