Die Verfolgung oder der Schutz von Rechten natürlicher oder juristischer Personen oder die Feststellung rechtserheblicher Tatbestände;
Straftaten im Hinblick auf die Verhängung oder Feststellung einer Strafe (can. 1400 § 1 CIC).
Kraft eigenen und ausschließlichen Rechtes entscheidet die Kirche:
In Streitsachen, die geistliche und damit verbundene Angelegenheiten zum Gegenstand haben;
Über die Verletzung kirchlicher Gesetze sowie über alle sündhaften Handlungen, soweit es dabei um Feststellung von Schuld und Verhängung von Kirchenstrafen geht (can. 1401 CIC).