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Katholische Kirche in der Steiermark Diözese Graz-Seckau
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Ihr Kirchenbeitrag beträgt 1,1% vom steuerpflichtigen Einkommen. Er verringert sich um einen allgemeinen Absetzbetrag, der regelmäßig an die Geldentwertung angepasst wird. Derzeit beträgt der allgemeine Absetzbetrag € 49,00.

Ihr steuerpflichtiges Einkommen finden Sie z.B. auf Ihrem Lohn- bzw. Gehaltszettel oder am Pensionsbescheid. Es gibt dafür verschiedene Abkürzungen, Bezeichnungen und Spaltenüberschriften wie zum Beispiel: „LST Grdl. Lfd.“, „BMG LST LFD“, „STB“ „Bem. Lohnst.“, „Steuer BMG“.

Wenn die Bezüge jeden Monat gleich bleiben, wird die monatliche Grundlage mit 12 multipliziert. Weihnachts- und Urlaubsgeld sind kirchenbeitragsfrei.

Der Mindestkirchenbeitrag beträgt für Unselbständige € 1,66 pro Monat.

Berechnungsbeispiel:

Einkommen lt. Steuerbescheid 

€ 1.180,00 

 x 12 x 1,1%   

€    155,76

 - allgemeiner Absetzbetrag €    - 49,00
Kirchenbeitrag    €    106,76
das sind monatlich €        8,90

Ermäßigungen gibt es zum Beispiel für:

  • Alleinerziehende
  • Kinder
  • Wohnraumschaffung
  • Krankheitskosten
  • Ausbildungskosten für Kinder

Ermäßigungen erhalten Sie solange ein Anspruch besteht.
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig!


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