
Ihr Kirchenbeitrag beträgt 1,1% vom steuerpflichtigen Einkommen. Er verringert sich um einen allgemeinen Absetzbetrag, der regelmäßig an die Geldentwertung angepasst wird. Derzeit beträgt der allgemeine Absetzbetrag € 49,00.
Ihr steuerpflichtiges Einkommen finden Sie z.B. auf Ihrem Lohn- bzw. Gehaltszettel oder am Pensionsbescheid. Es gibt dafür verschiedene Abkürzungen, Bezeichnungen und Spaltenüberschriften wie zum Beispiel: „LST Grdl. Lfd.“, „BMG LST LFD“, „STB“ „Bem. Lohnst.“, „Steuer BMG“.
Wenn die Bezüge jeden Monat gleich bleiben, wird die monatliche Grundlage mit 12 multipliziert. Weihnachts- und Urlaubsgeld sind kirchenbeitragsfrei.
Der Mindestkirchenbeitrag beträgt für Unselbständige € 1,66 pro Monat.
Berechnungsbeispiel:
| Einkommen lt. Steuerbescheid |
€ 1.180,00 |
| x 12 x 1,1% |
€ 155,76 |
| - allgemeiner Absetzbetrag |
€ - 49,00 |
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| Kirchenbeitrag |
€ 106,76 |
| das sind monatlich |
€ 8,90 |
Ermäßigungen gibt es zum Beispiel für:
- Alleinerziehende
- Kinder
- Wohnraumschaffung
- Krankheitskosten
- Ausbildungskosten für Kinder
Ermäßigungen erhalten Sie solange ein Anspruch besteht. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig!
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