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Katholische Kirche in der Steiermark Diözese Graz-Seckau
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Ab 19 Jahren sind Sie als Katholik beitragspflichtig. Der Kirchenbeitrag beträgt 1,1 Prozent vom steuerpflichtigen Einkommen. Er verringert sich um einen allgemeinen Absetzbetrag, der regelmäßig an die Geldentwertung angepasst wird.

Die Bemessungsgrundlage ist bei monatlich gleich bleibenden Bezügen das steuerpflichtige Einkommen: Das ist das Brutto-Einkommen minus Sozialversicherung.

Bei Selbständigen und Menschen mit unregelmäßigem Einkommen ist das jährliche Einkommen laut Steuer-Bescheid die Basis. Das vergangene Jahr ist die Bemessungsgrundlage für das laufende.

Für LandwirtInnen gibt es einen gestaffelten Tarif, der sich am landwirtschaftlichen Einheitswert orientiert.

Mehr Informationen zu einzelnen Berufsgruppen:

Angestellte, Arbeiter und Pensionisten | Foto: Fotolia
  ArbeiterInnen, Angestellte oder PensionistInnen   
     
Selbständige | Foto: Fotolia
  Selbständige und
BezieherInnen von unregelmäßigem Einkommen
     

  Land- und Forstwirt
     
Bezieher von Kindergeld | Foto: Fotolia   BezieherInnen von Kindergeld 
     
Foto: Fotolia
  Hausfrau/Hausmann
     
Arbeitsuchende | Foto: Fotolia   Arbeitsuchende  
     
In Ausbildung | Foto: Fotolia   in Ausbildung (StudentIn, SchülerIn, Lehrling)  

Nichts davon trifft auf Sie zu? Das Kirchenbeitrags-Team bemüht sich, für alle Menschen in unserer Gemeinschaft einen möglichst gerechten Kirchenbeitrag zu berechnen. Für Fragen sind wir gerne erreichbar!

Wenn das Einkommen nicht nachgewiesen wird, erfolgt eine Berechnung durch Schätzung. Geschätzte Kirchenbeiträge können zu hoch oder zu niedrig ausfallen - wir beraten Sie gerne!

Service: Berechnen Sie Ihren persönlichen Kirchenbeitrag mit dem Online-Kirchenbeitragsrechner.

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