Rechtsinformation
„Frag die
Eule!“
Tipps und
Informationen zu rechtlichen Fragen von Mag.a
Petra Gatschelhofer-Kubassa
Eine Initiative der
Katholischen Frauenbewegung Steiermark
Zum Lebensjahr 2008
Wissen Sie eigentlich, ob Sie Anspruch auf Pflegegeld
haben?
Pflegegeld
kann bezogen werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf
wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung bzw.
einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate
andauern wird
- ständiger Pflegebedarf von zumindest
mehr als 50 Stunden im Monat
- gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich,
wobei auch die Gewährung von Pflegegeld im EWR-Raum
unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist
Die Beziehung einer Pension ist nicht Voraussetzung für eine Gewährung
sehr wohl macht sie aber dann einen Unterschied wenn es um die Zuständigkeit
geht. Sofern Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, bekommen Sie Pflegegeld
vom Bund nach dem
Bundespflegegeldgesetz wenn Sie
- eine Pension aus der gesetzlichen
Sozialversicherung,
- einen Beamtenruhegenuss des Bundes,
- eine Vollrente aus der Unfallversicherung oder
- eine Rente oder Beihilfe aus
- der Kriegsopferversorgung,
- der Heeresversorgung sowie nach
- dem Opferfürsorgegesetz,
- dem Verbrechensopfergesetz oder
- dem Impfschadengesetz
beziehen.
Die Zuständigkeit für das Pflegegeld richtet sich nach der Grundleistung,
d.h. für das Pflegegeld ist jener Entscheidungsträger zuständig,
der auch die Pension
oder Rente auszahlt:
- bei Bezug einer Pension aus der
Sozialversicherung . :
- bei Bezug einer Vollrente
aus der Unfallversicherung . :
- bei Bezug eines Beamtenruhegenusses:
- bei Bezug einer Leistung aus der
Kriegsopferversorgung, der Heeresversorgung, nach dem
Verbrechensopfergesetz und nach dem Impfschadengesetz:
- bei Bezug einer Leistung nach dem
Opferfürsorgegesetz:
Sind Sie
- berufstätig,
- mitversicherter Angehöriger oder
mitversicherte Angehörige (z.B. als Hausmann oder Hausfrau oder Kind),
- Bezieher oder Bezieherin einer Sozialhilfe
oder
- Bezieher oder Bezieherin einer Beamtenpension
eines Landes oder einer Gemeinde,
so können
Sie Pflegegeld nach dem jeweiligen Landespflegegeldgesetz bei der
Bezirkshauptmannschaft
bzw. dem
Magistrat oder dem
Gemeindeamt
erhalten. Entnommen aus und weitere Infos auf: www.help.gv.at
Sollten Sie zu diesem oder anderen Themen noch rechtliche Fragen haben
bin ich
jeden Donnerstag von 9 bis 11
Uhr im kfb-Büro am Telefon unter 0699/ 11 35 05
18 oder
per Email petra.gatschelhofer@gmx.at
für Sie da.
Herzlichst Ihre „Eule“ alias Petra Gatschelhofer-Kubassa
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