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Rechtsinformation

„Frag die Eule!“

Tipps und Informationen zu rechtlichen Fragen von
Mag.a Petra Gatschelhofer-Kubassa

Eine Initiative der Katholischen Frauenbewegung Steiermark

Zum Lebensjahr 2008

Wissen Sie eigentlich, ob Sie Anspruch auf Pflegegeld haben?

Pflegegeld kann bezogen werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird
  • ständiger Pflegebedarf von zumindest mehr als 50 Stunden im Monat
  • gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich, wobei auch die Gewährung von Pflegegeld im EWR-Raum unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist

Die Beziehung einer Pension ist nicht Voraussetzung für eine Gewährung sehr wohl macht sie aber dann einen Unterschied wenn es um die Zuständigkeit geht. Sofern Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, bekommen Sie Pflegegeld vom Bund nach dem Bundespflegegeldgesetz wenn Sie

  • eine Pension aus der gesetzlichen Sozialversicherung,
  • einen Beamtenruhegenuss des Bundes,
  • eine Vollrente aus der Unfallversicherung oder
  • eine Rente oder Beihilfe aus
    • der Kriegsopferversorgung,
    • der Heeresversorgung sowie nach
    • dem Opferfürsorgegesetz,
    • dem Verbrechensopfergesetz oder
    • dem Impfschadengesetz

beziehen. Die Zuständigkeit für das Pflegegeld richtet sich nach der Grundleistung, d.h. für das Pflegegeld ist jener Entscheidungsträger zuständig, der auch die Pension oder Rente auszahlt:

Sind Sie

  • berufstätig,
  • mitversicherter Angehöriger oder mitversicherte Angehörige (z.B. als Hausmann oder Hausfrau oder Kind),
  • Bezieher oder Bezieherin einer Sozialhilfe oder
  • Bezieher oder Bezieherin einer Beamtenpension eines Landes oder einer Gemeinde,

so können Sie Pflegegeld nach dem jeweiligen Landespflegegeldgesetz bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Magistrat oder dem Gemeindeamt erhalten. Entnommen aus und weitere Infos auf: www.help.gv.at

Sollten Sie zu diesem oder anderen Themen noch rechtliche Fragen haben bin ich

jeden Donnerstag von 9 bis 11 Uhr im kfb-Büro
am Telefon unter 0699/ 11 35 05 18
oder per Email
petra.gatschelhofer@gmx.at

für Sie da.

Herzlichst Ihre
 
„Eule“

alias Petra Gatschelhofer-Kubassa


8010 Graz
Bischofplatz 4
T: 0316 8041-257
F: 0316 8041-370
E-Mail

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