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Grüß Gott! Die steir. Kircheninfo
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Bei der Hochzeit versprechen Mann und Frau, einander ein Leben lang treu zur Seite zu stehen und so auch Zeichen der Treue und Liebe Gottes füreinander zu sein. Dieses Fest will gut gefeiert und auch gut vorbereitet sein. Eine kirchliche Trauung ist grundsätzlich möglich, wenn wenigstens ein Partner der röm.-katholischen Kirche angehört und keiner der beiden durch eine kirchlich gültige Ehe gebunden ist. Etwa drei Monate vor dem Trauungstermin wird ein Trauungsprotokoll angelegt. Dafür ist die Wohnsitzpfarre von Braut oder Bräutigam zuständig.
Erforderliche Dokumente
Geburtsurkunden und ggf. Taufscheine der Brautleute, Geburtsurkunden und ggf. Taufscheine gemeinsamer Kinder, ggf. Scheidungsurteil eine rein standesamtlich geschlossene Vorehe betreffend. Mit dem Priester oder Diakon bespricht das Brautpaar Ablauf und Gestaltung des Trauungsgottesdienstes. Der Besuch eines Eheseminars ist verpflichtend. Dieses bietet wertvolle Hilfen für die Gestaltung der Paarbeziehung und hilfreiche Hinweise für die Gestaltung der Hochzeit.
Wieder heiraten?
Menschen, die schon einmal eine kirchliche Ehe geschlossen haben, können zu Lebzeiten ihres ersten Ehepartners nicht noch einmal kirchlich heiraten. Sie können allerdings ihre erste Ehe durch das Diözesangericht auf ihre Gültigkeit hin überprüfen lassen. Wird nach Vorliegen triftiger Gründe diese Ehe als ungültig erkannt (Annullierung), kann eine neue kirchliche Ehe geschlossen werden. Weitere Informationen
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Öffentlichkeitsarbeit & Kommunikation
T:0316/8041-392
Email
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