Um die gemeinsame Verantwortung für die Grundaufgaben der Kirche wahrzunehmen, können dafür Beauftragte für
- Liturgie,
- Verkündigung und
- Diakonie
bestellt werden. Der Pfarrer ist gemeinsam mit der/dem geschäftsführenden Vorsitzenden beauftragt, den Dienst der Koinonia zu übernehmen. Koinonia meint die Sorge des Zusammenführens und Zusammenhaltens in einer Pfarrgemeinde. Sie hat immer alle und das gemeinsame Gesamte einer Pfarre im Blick. Diese Gemeinsamkeit entfaltet und bündelt sich im Verkünden, im Feiern und im konkreten Leben.
Verkünden Verkündigung meint den Auftrag, die Botschaft Jesu weiterzugeben und den Glauben zu vertiefen. Es geht dabei um das Ernstnehmen und Kennen der Lebenssituation der Menschen und die Bereitschaft, Zeugnis zu geben in der Nachfolge Jesu. Für diese Aufgabe ist es besonders wichtig, alle in der Verkündigung Mitarbeitenden einzubeziehen und die unterschiedlichen Lebensbereiche des Alltages zu durchdringen.
Feiern Liturgie ist die Feier der Zuwendung Gottes zu uns Menschen. Ihm zur Ehre und uns zur Freude versammeln wir uns, um das Wort Gottes zu hören und auf seinen Anruf hin zu antworten. Aus der Beziehung zu ihm wächst die Gemeinschaft untereinander und auf die gesamte Kirche.
Leben Diakonie ist ständige Auftrag an alle in der Kirche, das, was wir von Gott hören und gemeinsam feiern, im Alltag des Lebens konkret zu verwirklichen. Im Bekenntnis zu dem Gott, der besonders den Armen und Kranken nahe ist, muss auch allen Christen die besondere Sorge den Armen und Unterdrückten gelten, gleich auf welche Weise sich diese Armut konkret darstellt.
Miteinander Koinonia - Miteinander - Gemeinschaft ist ein Schlüssel für die Pastoral der Zukunft. Sowohl das Miteinander von Priestern und Laien, als auch das Miteinander der unterschiedlichen Gruppen und Menschen in der Pfarre stellen eine not-wendende Herausforderung dar. Zusätzlich wird das Miteinander mehrer Pfarrren in den be/entstehenden größeren Seelsorgeeinheiten eine neue Chance und Herausforderung für ein bunteres der Kirche in einer pluralen Gesellschaft.
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